Mario Klingebiel 44 Min · Ich gebe euch jetzt mal was an die Hand, den folgenden Text druckt ihr bitte aus und sendet diesen an die Ämter und Behörden. Wenn es euch möglich ist adressiert ihr den Brief an eine auf dem jeweiligen Amt tätige Person. Ich bitte euch alle dabei mitzuwirken, da das ein sehr effektiver Weg ist die Behörden zu informieren und sich so die Kosten und Mühen auf uns alle verteilen. Wieviele Briefe ihr verschickt bleibt euch überlassen, hier gilt aber die Regel, umso mehr, umso besser. Und nein, es reicht nicht diesen Beitrag nur zu liken oder zu teilen, jeder der das ließt ist automatisch in der Pflicht wenigstens einen solchen Brief an z.B. eine Polizeidienststelle zu senden, allein schon aus Eigeninteresse an Frieden und Gerechtigkeit. Informationsblatt für alle Angestellten im öffentlichen Dienst Sehr geehrte Damen und Herren, da Sie in Ihrer Ausbildung, Ihren Schulungen und Lehrgängen bisher gezielt mit Fehlinformationen versorgt wurden, um Sie im Sinne der Weiterführung der Besatzung Deutschlands zu instrumentalisieren, teile ich Ihnen, im Sinne aller Rechteträger und des Aufbaus einer friedlichen Gesellschaft, folgendes mit. Die höchste auf dem Gebiet Deutschlands gültige Rechtsnorm ist neben der Genfer Konvention, die Haager Landkriegsordnung. Alle bediensteten Personen des öffentlichen Rechts sind der Haager Landkriegsordnung, die ein wichtiger Bestandteil vom humanitären Völkerrecht ist, unterstellt. Zuwiderhandlungen im Bezug auf die Haager Landkriegsordnung stellen somit schwere Verletzungen gegenüber dem humanitären Völkerrecht dar. Deutschland ist nachweislich 1907 der Haager Landkriegsordnung (HLKO), die eine Regelung für den Kriegsfall ist, beigetreten. Seit Kriegsbeginn am 01. 08. 1914 gilt somit diese Regelung. Abschnitt drei der HLKO, der den Besatzungsfall regelt, ist seit Besatzungsbeginn am 28.10.1918 in Kraft. In Abschnitt drei Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung wird bestimmt, dass der Besatzer die öffentliche Ordnung, möglichst unter Beachtung der Landesgesetze, wieder herzustellen hat. Somit ist dem Besatzer das Legislativrecht untersagt und dadurch sind alle vom Besatzer erlassenen oder geänderten Gesetze und Rechtsnormen des öffentlichen Rechts, auf dem Gebiet Deutschlands, ungültig. Der vom Besatzer einzuhaltende und zu pflegende Rechtsstand leitet sich auf einen Tag vor der Kriegserklärung, als letzter Tag in Friedenszeiten, ab und fällt somit auf den 30. 07. 1914. Dieser Rechtsstand ist bis zum Abschluss von Friedensverträgen und der Aufhebung der Besatzung gültig und dessen Rechtspflege ist für den Besatzer, zur Erhaltung der öffentlichen Ordnung, oberste Pflicht. Veranlasst wurde diese Regelung, um das Selbstbestimmungsrecht der Völker und Mitglieder der Haager Landkriegsordnung zu wahren. Sie wurden somit bisher in Ihrer Arbeit durch Ihre Auftraggeber angehalten schwerwiegende Straftaten zu begehen. Durch die Informationen diese Informationsblattes ist es ab sofort und unverhandelbar Ihre oberste Pflicht, dafür Sorge zu tragen, den gültigen, zu pflegenden Rechtsstand Anwendung finden zu lassen und Ihre Kollegen und Mitarbeiter diesbezüglich zu informieren. Eine Zuwiderhandlung diesbezüglich stellt eine durch Sie veranlasste, mutwillige Straftat dar und ist ein schwerwiegender Verstoß gegen das Völkerrecht. Es ist somit Ihre absolute, oberste Pflicht, sich die Grundlagen des Rechtsstandes vom 30.07. 1914 anzueignen und alles notwendige dafür zu tun, damit dieser Rechtsstand als Reorganisationsgrundlage Deutschlands Anwendung findet. Sie haben diesbezüglich keine übergeordneten Dienstherren, die für Sie in der Verantwortung sind, da Sie als Person des öffentlichen Rechts grundrechteverpflichtet sind und somit die Verantwortung der Einhaltung des humanitären Völkerrechts, in Ihrer öffentlichen Tätigkeit, tragen. Sollte einer Ihnen vorgesetzter Dienstherren Sie in dem Bezug nötigen, die notwendigen Vorkehrungen nicht treffen und anwenden zu dürfen, sind Sie hiermit aufgefordert und verpflichtet den Sachverhalt beim internationalen Strafgerichsthof in Den Haag zur Anzeige zu bringen, um sich selbst dadurch rechtlich abzusichern die notwendigen Vorkehrungen getroffen zu haben und damit rechtmäßig zu agieren.

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